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Mit diesem Informationsblatt wollen wir Sie - vor allem wenn Sie sich in der besonderen Situation der Trauer um einen lieben Angehörigen befinden - über die in diesem Fall erforderlichen Wege und Maßnahmen informieren.

1. Wenn von Ihnen gewünscht informieren und beauftragen Sie uns bitte telefonisch:

Bestattung Hofbauer     3542 Gföhl, Hauptplatz 6a
Telefon: 02716 / 6340

Handy:  0664 / 1231707      Tag u. Nacht Bereitschaftsdienst
Email:    bestattung.hofbauer@aon.at

wir führen sämtliche Behördenwege und Erledigungen in unserem Rahmen für Sie durch.

Notwendige Dokumente:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachwei
  • Heiratsurkunde
  • wenn verwitwet Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • wenn geschieden Scheidungsdekret mit Nachweiß der Rechtskraft
2. Bei einem Todesfall zu Hause:
Für die Todesfeststellung muss ein Arzt verständigt werden.
Der/die Gemeindearzt- Ärztin stellt den Totenbeschaubefund (Todesanzeige) aus.
Zur Totenbeschau wird ein ärztlicher Behandlungsschein des behandelnden Arztes benötigt.
Nach 19:00 Uhr Ärztenotdienst unter 141 ohne Vorwahl oder Notarzt.
 
Bitte informieren sie telefonisch vom Todesfall auch die Bestattung um dieser etwaige Vorbereitungen zu ermöglichen und ihr Bereitschaftspersonal in den Dienst zu rufen!
 
3. Bei einem Todesfall in einem Krankenhaus:
Totenbeschau durch Pathologie des Krankenhauses.
 
4. Herrn Pfarrer benachrichtigen und Begräbnistermin vereinbaren.
Der Begräbnistermin muss für den Druck der Trauerparten bekannt sein.
 
Eventuell Foto, wenn Parten und Trauerbilder mit Foto gedruckt werden sollen.
Auf Wunsch erstellt und besorgt die Bestattung Hofbauer die Trauerparten und Trauerbilder nach Ihren Wünschen und Angaben.
 
5. Gemeinde / Friedhofsverwaltung:
Begräbnistermin vereinbaren, und Grabstelle – öffnen, Grab Nummer u. Benützungsberechtigten angeben, eventuell Steinmetz benachrichtigen wenn sich eine Steinplatte auf dem Grab befindet.
 
6. Vorbeter:
Wenn gewünscht – Betstunde und Begräbnistermin bekannt geben.
 
7. Standesamt:
Beurkundung des Todesfalls beim Standesamt (wird von der Bestattung erledigt)
 
8. Gärtner:
Bestellung von Blumen, Kränzen, Buketts
 
9. Gasthaus:
Wenn gewünscht Bestellung eines Totenmahles
 
10. Musik
 
11. Träger